Holzenkamp: Verfahrensfehler schnellstmöglich heilen

02.12.2010 | Aktuelles

Makolla

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und fordert eine Neuregelung bis zum 31. März 2012. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bunderegierung auf, den vom BVerfG festgestellten Verfahrensfehler beim Erlass der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006, wonach die Tierschutzkommission nicht fristgemäß angehört wurde, zu heilen und – wie vom BVerfG vorgegeben – bis zum 31. März 2012 eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen. 

 
Wir begrüßen, dass das BVerfG inhaltlich zu der modernen Haltungsform der Kleingruppenhaltung keine Wertung abgegeben hat. 
Für uns steht jetzt im Vordergrund, dass die deutschen Hennenhalter schnellstmöglich Planungssicherheit bekommen, damit nicht noch mehr Marktanteile in der Eierproduktion an Länder verloren gehen, die bei Weitem nicht unsere Tierschutzstandards aufweisen.