Entwurf der neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht Zwang zum behindertengerechten Umbau aller vermieteten Wohnungen und Häuser vor

03.02.2010 | Aktuelles

Ein aktueller Richtlinienentwurf der EU-Kommission sieht verschärfte Auflagen für Vermieter vor. Nach den öffentlichen Gebäuden sollen künftig auch alle vermieteten Wohnungen und Häuser behindertengerecht umgebaut werden. Das gilt auch, wenn dafür im Einzelfall gar kein Bedarf besteht. In der kommenden Landtagssitzung will die CDU-Fraktion daher das Thema auf die Tagesordnung setzen.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU-Landtagsfraktion Björn Thümler:
„Natürlich ist es richtig und notwendig, behinderten Menschen ausreichend barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Allerdings lehne ich Vorschläge der EU ab, alle Eigentümer von privatem Wohnraum zu einem bedarfsunabhängigen Umbau ihrer Wohnungen und Häuser zu verpflichten.“ Damit schieße die EU weit über das Ziel hinaus und werde auch dem Anliegen der Betroffenen nicht gerecht. Es solle Sache der nationalen Gesetzgeber sein, zusammen mit den Betroffenen und den beteiligten Verbänden eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Lösung zu entwickeln. Niedersachsen gehe mit gutem Beispiel voran. Bereits mit dem in 2009 eingebrachten Wohnraumfördergesetz haben CDU und FDP das Ziel aufgenommen, Haushalte mit behinderten Menschen zu unterstützen. „Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die überarbeitete Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht ohne Not zu einer milliardenschweren Belastung von Haus- und Wohnungseigentümern führt“, sagte Björn Thümler abschließend.