Thümler: Nach Bergung der Flaminia muss Umgang mit havarierten Schiffen neu geregelt werden

09.09.2012 | Aktuelles

Makolla

Im Vorfeld der für heute geplanten Ankunft des havarierten Containerfrachters „MSC Flaminia” in Wilhelmshaven hat sich der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, für eine zügige Reform der EU-Richtlinie über Nothäfen ausgesprochen. Gleichzeitig kündigte er für das September-Plenum eine entsprechende parlamentarische Initiative der Regierungsfraktionen an. „Würden die bestehenden Notfallsysteme in Europa greifen – etwa die Richtlinie 2009/17/EG, die den Umgang mit havarierten Schiffen regelt – wäre die Flaminia nicht wochenlang wie der ,Fliegende Holländer’ auf See umhergeirrt, sondern hätte den nächsten geeigneten Nothafen oder Notliegeplatz anlaufen können”. Es sei „skandalös”, dass sich die EU-Mitgliedstaaten geweigert hätten der Flaminia eine gesicherte Anlegestelle zur Verfügung zu stellen. „Bislang ist ein Staat nur dann verpflichtet, auf Hilfe angewiesene Schiffe aufzunehmen, wenn sich diese in seinen Hoheitsgewässern aufhalten – hinter dieser Regelung haben sich die betroffenen Küstenländer versteckt”, kritisierte der CDU-Fraktionschef. 

Mit Blick auf den Entschließungsantrag sagte Thümler: „Die Richtlinie 2009/17/EG muss umfassend geprüft und weitere Regelungslücken behoben werden. Der Umgang mit havarierten Schiffen muss verbindlich festgelegt werden.” So müsse grundsätzlich der nächste zur Verfügung stehende Nothafen angelaufen werden dürfen. Auch müssten Ausgleichsmaßnahmen für nicht von der Reederversicherung gedeckte Schäden im EU-Recht verankert werden. „Hilfsbereite Staaten und Häfen dürfen nicht auf den Kosten oder möglichen wirtschaftlichen Schäden als Folge einer Einschränkung des Hafenbetriebs sitzen bleiben.”
 

Den an der Flaminia-Bergung beteiligten Behörden sprach Thümler seinen Dank aus. „Wie gut, dass den Einsatzkräften schnell ein geeigneter Hafen wie der JadeWeserPort zur Verfügung stand.” 
Quelle: CDU Landtagsfraktion