Vertuschungsvorwurf der Opposition belegt lückenhaftes Rechtsverständnis

19.07.2012 | Aktuelles

Makolla

Der rechtspolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Uwe Biester, hat die Vertuschungsvorwürfe der Opposition im Zusammenhang mit Akten zum Jade-Weser-Port als „gespielte Entrüstung” zurückgewiesen. Biester sagte: „Die an den Tag gelegte Empörung von SPD und Grünen offenbart ein fragwürdiges Rechtsverständnis. Statt in schrillen Tönen das Bild einer niedersächsischen Bananenrepublik zu zeichnen, hätte man besser einen Blick in die Landesverfassung riskiert. Demnach können bestimmte Akten selbstverständlich zurückgehalten oder als vertraulich eingestuft werden.” 

Verwundert zeigte sich der CDU-Rechtsexperte auch über die Tatsache, dass die Opposition stillschweigend zur Kenntnis nahm, dass bereits bei drei Akten-Tranchen zum Jade-Weser-Port einzelne Akten und -blätter vom Ministerium zurückgehalten worden sind. „Heute bezeichnen sie eben dieses Verfahren als Skandal – das passt nicht zusammen. Man könnte vermuten, ihnen sind die Themen ausgegangen”, sagte Biester in Richtung SPD und Grünen.
 

Biester erklärte abschließend: „Jeder juristisch halbwegs bewanderte Mensch weiß: Wenn Prozesse laufen oder bevorstehen, ist die Zurückhaltung von Akten völlig normal – schließlich könnte andernfalls der Prozessausgang negativ beeinflusst werden.” 

Quelle: CDU Landtagsfraktion