EU-Arbeitszeitrichtlinie: Keine Änderung für Freiwillige

11.07.2012 | Aktuelles

Makolla

„Unsere vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer können aufatmen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich unserer Einsatz gelohnt. Mein zuständiger Staatssekretärs-Kollege Dr. Ralf Brauksiepe MdB, hat mir heute mitgeteilt, dass die EU-Kommission mögliche Anpassungen nicht auf die ehrenamtlichen Helfer anwenden will“, erklärte Thomas Kossendey zufrieden. 

„Der zuständige Kommissar Andor hat in einem Schreiben deulich gemacht, dass die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtlich tätige Personen, die mangels Vergütung ihrer Tätigkeit nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen sind, nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtline fallen und nach dem Willen der EU-Kommission auch zukünftig nicht fallen werden“, erklärte der Abgeordnete weiter.

„Mit dieser Entscheidung wird die sehr gute Arbeit unserer vielen ehrenamtlichen Helfer in ihrer Besonderheit berücksichtigt. Es wird damit auch sichergestellt, dass wir in Deutschland unser sehr gutes System des freiwilligen Engagement im Bereich der Hilfe und des Katastrophenschutzes wie gewohnt behalten werden. Ich bin mit dieser Entscheidung sehr zufrieden und werde den Prozess weiterhin aufmerksam begleiten“, sagte Kossendey abschließend.