Thümler: Inklusion mit den Lehren, Eltern und Schülern umsetzen

25.01.2012 | Aktuelles

Makolla

„Die Inklusion betont, im Gegensatz zur Integration, die Notwendigkeit der Schule, das Kind so anzunehmen wie es ist und sich an den Bedingungen des Kindes zu orientieren“, so der CDU Landtagsabgeordnete Björn Thümler.

Darüber hinaus  geht es gar nicht um eine Begriffsunterscheidung, sondern um eine laufende Entwicklung hin zur inklusiven Schule. Die Schulgesetzänderungen, die in dem für Niedersachsen vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP vorgesehen sind, ermöglichen allen Kindern einen barrierefreien und gleichberechtigten
Zugang zu unseren Schulen.

„Die Wahlfreiheit der Eltern wird zum Grundsatz – sie entscheiden, welche Schulform am besten geeignet für ihr Kind ist. Entscheidend ist das Kindeswohl, der ideale Förderort für jedes Kind ist das Ziel“, so Björn Thümler.  Das kann eine inklusive Schule, aber auch eine Förderschule sein, denn die Förderschulen – mit Ausnahme des  Grundschulbereichs der Förderschule Lernen – bleiben bestehen. Der Gesetzentwurf baut auf den bestehenden Strukturen der sonderpädagogischen Förderung auf.

Seit Jahren richten Kommunen als Schulträger in Niedersachsen bereits Schritt für Schritt Regionale Konzepte ein, für die das Land zusätzliche Förderschullehrerstunden zur Verfügung stellt.

Geplant ist nun, an diese sonderpädagogische Grundversorgung anzuknüpfen, die bereits vielerorts erfolgreich umgesetzt und jetzt in die inklusive Schule überführt wird. 

„Alle Schulen sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis 2018 zu inklusiven Schulen werden und nehmen spätestens dann in allen Schuljahrgängen Kinder mit Behinderungen auf“ so Thümler weiter, „das heißt, dass die Schulen sich auf die notwendige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem besonderen Bedarf einzustellen haben – bis hin zu zieldifferentem Unterricht.“
 
Ab dem Schuljahr 2013/14 sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Grundschulen in den ersten Klassen grundsätzlich Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an einer sonderpädaogogischen Unterstützung aufnehmen, wobei die kommunalen Schulträger für
alle Förderschwerpunkte außer Lernen Schwerpunkt-Grundschulen festlegen können.

Diese Regelung soll auf freiwilliger Basis vor Ort auch bereits ab 2012 umgesetzt werden können, so Thümler. Im Sekundarbereich I (Schuljahrgänge 5 bis 10) sollen ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab Klasse 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden – hierzu kann es Schwerpunktschulen geben.

Alle Schulen sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis 2018 zu inklusiven Schulen werden und nehmen spätestens dann Kinder mit Behinderungen auf.

„Bei diesem wichtigen Thema gilt für uns vor allem in Hinblick auf das Kindeswohl der Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“, so Thümler. Die ländergemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der Kultusministerkonferenz sind erst im November 2011 endgültig beschlossen worden. Sie wurden unter Federführung Niedersachsens erarbeitet und unter der KMK-Präsidentschaft von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann beschlossen. Die Umsetzung in Niedersachsen erfolgt nicht spät, sondern verantwortungsvoll und gut vorbereitet, Schritt für Schritt und
unter der Maßgabe, dass alle Beteiligten mitgenommen werden und niemand überfordert wird – nicht die Lehrkräfte, nicht die Eltern und nicht die Kinder.
 
„Der Schulgesetzentwurf sieht mit Ausnahme des Primarbereichs der Förderschule den Fortbestand der Förderschulen vor“, so Björn Thümler, „ es geht nicht um die grundsätzliche Abschaffung der Förderschulen, sondern darum, jedes Kind am bestgeeigneten Förderort zu unterrichten und zu erziehen. Die bestehenden spezialisierten Förderschulen wirken darüber hinaus bereits jetzt unterstützend, steuernd und koordinierend in die allgemeinen Schulen hinein.“