Senioren-Union: Rente trotz Erstattung bei Heirat

19.05.2015 | Aktuelles

Makolla

Die jüngste Landesvorstandssitzung der Senioren-Union im CDU-Landesverband Oldenburg nutze der Landesvorsitzende Egon Müller aus Damme nochmals dazu, für die Mütterrente zu werben. Dabei ging er speziell auf die Ansprüche der Frauen ein, die sich nach den seinerzeit geltenden Regelungen bei ihrer Heirat die Beiträge zur Rentenversicherung haben erstatten lassen. Das war damals für Zeiten bis 31.12.1967 möglich. Müller: “Trotzdem können auch diese Frauen, selbst wenn sie nach der Heirat nicht wieder berufstätig waren, die für einen Rentenanspruch nötigen fünf Jahre erwerben und in den Genuss der Mütterrente kommen“.

Hintergrund: Wurden Kinder erzogen, werden hierfür Kindererziehungszeiten anerkannt, für jedes ab 1992 geborene Kind gibt es drei und für jedes davor geborene Kind zwei Jahre. Reichen die Kindererziehungszeiten für einen Rentenanspruch nicht aus, können die Betroffenen – für die an der Wartezeit von fünf Jahren ggf. noch fehlenden Monate – freiwillige Beiträge zahlen. Haben sie schon die Regelaltersgrenze erreicht, ist auch eine Nachzahlung in einer Summe möglich.
Weitere Auskünfte erteilt auch die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 100048028 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.