Steuerbonus auf Handwerkerleistungen soll bleiben

24.03.2015 | Aktuelles

Makolla

Rechnungen weiter ab dem ersten Euro absetzbar – Thümler trifft Kanzlerin

Gute Nachricht für Handwerker und Besitzer von Wohneigentum: An der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll sich nichts ändern. Dies hat der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler im Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erfahren. Am Sonntag hatten die CDU-Fraktionsvorsitzenden aus den Länderparlamenten in Berlin mit der Bundeskanzlerin getagt.

„Die Rechnungen werden weiterhin ab dem ersten Euro absetzbar sein und nicht erst ab einem Betrag von 300 Euro, wie es zwischenzeitlich in der Diskussion war. Diese Regelung ist sinnvoll und hat seit ihrer Einführung 2006 zu einer deutlichen Abnahme der Schwarzarbeit beigetragen, wie mir unsere örtlichen Handwerksmeister immer wieder bestätigt haben“, sagt Björn Thümler.

Seit 2006 können Bürger von einer Steuerermäßigung profitieren, wenn sie Handwerkerleistungen wie etwa Malerarbeiten, ein Austausch der Fenster oder auch Schornsteinfegerarbeiten in der selbst genutzten Wohnung in Anspruch nehmen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind allerdings nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Die Steuerermäßigung muss in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.