Fleischwirtschaft: Neue Regelungen gegen Missbrauch

02.06.2017 | Aktuelles

Josef Holtvogt

Deshalb freue ich mich, dass es uns unter Hin- zuziehung von Experten und in intensiven Be- ratungen gelungen ist, gezielte Maßnahmen gegen den teilweise gelebten Missbrauch auf den Weg zu bringen. Wie im Baugewerbe gilt zukünftig die Subunternehmerhaftung hin- sichtlich der Zahlung von Sozialversicherungs- beiträgen. Außerdem werden Lohnabzüge für Vorschüsse und die zur Verfügung Stellung von Arbeitsmitteln verboten. Für die bessere Kon- trolle durch die Behörden wird die Arbeitszeit- erfassung am selben Tag zur Pflicht. ….

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie wird nach Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich Anfang August in Kraft treten.