Josef Holtvogt
Das Ansinnen einiger Schlachthöfe im Landkreis Cloppenburg, am 2. Weihnachtstag bereits wieder mit der Schlachtung für die neue Woche zu beginnen, war gestern auch Thema der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Wie der wirtschafts- politische Sprecher der Fraktion, Karl-Heinz Bley MdL, aus Garrel dazu mitteilt, spricht sich die Fraktion, einschließlich des Wirtschaftsministers Bernd Althusmann MdL gegen eine dafür notwendige Aufhebung der Feiertagsruhe aus und sieht keine Notwendigkeit an diesen Tagen zu schlachten. Karl-Heinz Bley MdL: Der Sonntag und die staatlich …….
anerkannten Feiertage sind durch unser Grundgesetz klar geschützt und müssen Tage der Arbeitsruhe bleiben.
Ausnahmegenehmigungen darf es nur in ganz speziellen Fällen und Härten geben.
Das Weihnachtsfest ist als Fest der Familien etwas Besonderes und ich sehe für die Schlachtbetriebe keinen unverhältnismäßigen Schaden, wenn nicht geschlachtet würde.
Auch aus Gesprächen mit Mitbewerbern sind unvermeidbare erhebliche Verluste nicht erkennbar.
Nur diese würden eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen.
Der gesellschaftliche Sonderstatus besinnlicher Weihnachtstag muss erhalten bleiben.