Kinderbetreuung hat oberste Priorität

27.02.2013 | Aktuelles

Makolla

„Ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Geburtstag. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro“, erklärte Thomas Kossendey.
Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfallen 4,5805 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen werden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 1. Februar 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich.

„Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen. Die Städte und Gemeinden haben beim Ausbau der Betreuungsplätze bisher große Anstrengungen unternommen, um möglichst viele Plätze zu schaffen. Das Land Niedersachsen ist jetzt aufgefordert, seinen Beitrag zum Ausbau der Kleinkindbetreuung vollumfänglich zu erbringen, um sicherzustellen, dass in unseren Kommunen der Rechtsanspruch auch tatsächlich zum 1. August 2013 gewährleistet werden kann. Die von der CDU geführte Bundesregierung hat ihren Anteil geleistet, um dieses Ziel zu erreichen. Wir haben damit bewiesen: Der Ausbau der Kleinkindbetreuung hat oberste Priorität“, so Kossendey abschließend.