Thümler: Land gibt zusätzlich zwei Millionen Euro für die ärztliche Versorgung

04.06.2012 | Aktuelles

Makolla

In Niedersachsen sollen die Menschen auch zukünftig angemessen und möglichst wohnortnah medizinisch versorgt werden. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler mitteilte, setzt Niedersachsen jetzt mit einer neuen Richtlinie wichtige Impulse zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Um eine zukunftsfähige ärztliche Versorgung im Flächenland Niedersachsen zu sichern, stünden in 2012 und 2013 zusätzlich insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel bereit. 
Mit dem Geld wird in erster Linie die hausärztliche Tätigkeit gefördert. Aber auch Fachärztinnen und -ärzte können bis zu 30 Prozent der Fördersumme beanspruchen. Maßgebliches Kriterium für die Mittelvergabe sei das Unterschreiten eines bestimmten Versorgungsgrades in der Region, in der die Ärztin oder der Arzt aktiv werde, erklärte Thümler.
 
Gefördert würden Aufwendungen für den Erwerb, die Ausstattung oder vergleichbare Ausgaben, die mit der Einrichtung und dem Betrieb einer (Zweig- ) Praxis zusammenhängen. Björn Thümler erklärte: „Das können beispielsweise Nebenerwerbskosten, Kosten für medizinische Gerätschaften oder Praxismobiliar sein. Auch Anwerbungskosten für anzustellende Ärztinnen und Ärzte fallen darunter. Nicht förderfähig sind etwa Vergütungsansprüche des Praxispersonals.“
 
 
Servicehinweis: Anträge sind über die 
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Berliner Allee 22
30175 Hannover
 

an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, zu richten. Die Fördermittel stehen ab sofort zur Verfügung.