Makolla
Nachdem das Land Niedersachsen den so genannten „Feuerwehrführerschein“ für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t bereits im Frühjahr auf den Weg gebracht hatte, will der Bund jetzt auch eine entsprechende Regelung für Fahrzeuge bis 7,5 t ermöglichen. Ausgangspunkt war eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, die auch von Niedersachsen unterstützt wurde. „Dies war eine alte Forderung der Union, und ich freue mich, dass das Problem jetzt unter CSU-Verkehrsminister Peter Ramsauer endlich angepackt wird“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler.
Hintergrund ist eine Neuregelung des Europäischen Führerscheinrechts: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste eigentlich der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Im Frühjahr hatte das Land Niedersachsen bereits seinen gesetzlichen Spielraum genutzt und für Fahrzeuge bis 4,75 t eine Sonderregelung auf den Weg gebracht. Feuerwehrleute, aber auch Fahrer von Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk brauchen seitdem nur noch eine interne Schulung oder Einweisung, um Einsatzfahrzeuge fahren zu dürfen.