Klare Verhältnisse – Bundestag beschließt Jobcenter-Reform

18.06.2010 | Aktuelles

Makolla

„Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages haben wir klare Verhältnisse für die Menschen geschaffen. Dies trifft sowohl für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu, als auch für die Angestellten in den Jobcentern“,  erläutert Kossendey die heute beschlossene Grundgesetzän-derung.

 Der Oldenburger Bundestagsabgeordnete erklärt weiter: „Die Entscheidung ist eine sehr gute Lösung für alle Beteiligten. Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen bleibt in einer Hand und die Angestellten in den Jobcentern haben endlich die Gewissheit, dass sie ihre Arbeitsplätze behalten“.

 
Mit der Reform wird sichergestellt, dass die 6,8 Millionen ALG II Empfänger weiter Hilfe aus einer Hand erhalten  und weiterhin in den 350 Jobcentern durch die Arbeitsagenturen und die Kommunen gemeinsam betreut werden. Da das Bundesverfassungsgericht 2007 die Mischverwaltung als nicht Grundgesetzkonform eingestuft hatte, wurde die heute beschlossene Gesetzesreform notwendig.
 
„Die Reform stellt auch sicher, dass die 69 Optionskommunen entfristet werden und erhalten bleiben. Gerade im Ammerland hat sich das Optionsmodell als bürgernah und effizient bewährt. Mit der Reform haben nun noch 41 weitere Kommunen die Möglichkeit einen Antrag zu stellen um Optionskommune zu werden“, stellt Thomas Kossendey abschließend fest.