Makolla
Die Rückkehr zur so genannten 12-Tage-Regelung hat jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen begrüßt. „Das ist eine gute Nachricht für alle Beteiligten – für die Reiseunternehmer, das Busfahrpersonal und die Reisenden“, sagt Astrid Grotelüschen, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes und des Rates, die 12-Tage-Regelung in modifizierter Form am 4. Juni 2010 wieder einzuführen, war Thema der jüngsten Sitzung im Verkehrsausschuss. Im Mittelpunkt stand ein Bericht der Bundesregierung über die Auswirkung der aktuell geltenden Lenkzeiten.
Der Hintergrund: Im Rahmen einer im April 2007 in Kraft getretenen EG-Verordnung war insbesondere die 12-Tage-Regelung gestrichen worden. Diese Regelung ermöglichte es dem Fahrpersonal, an zwölf aufeinander folgenden Tagen im Rahmen der gesetzlichen Lenkzeiten einen Omnibus zu fahren. Für eine klassische Rundreise von mehr als einer Woche war dies zuvor eine feste Kalkulationsgröße für Unternehmen, Fahrpersonal, Reisegast und Tourismusbranche. Neben den Unternehmen, für die höhere Kosten anfielen, waren auch die Busfahrer über die Streichung der Regelung verärgert: Sie mussten den Freizeitausgleich nun häufig während einer Busreise nehmen. Eine Situation, die besonders für mittelständische Unternehmen schwierig ist, so Astrid Grotelüschen: „Es ist nur folgerichtig, zu reagieren und zur alten Regelung zurückzukehren“.