Makolla
Seit Jahresbeginn hat sich bei der Finanzierung der Kindertagespflege im Landkreis Wesermarsch einiges geändert: Vom Landkreis geförderte Tagesmütter erhalten mehr Geld; statt 2,50 Euro erhalten sie jetzt 3,50 Euro pro Stunde. Auch die Eltern profitieren von den neuen Richtlinien, die der Kreistag im Dezember beschlossen hat: Ihr Anteil an den Kosten, den sie – nach Einkommen gestaffelt – selbst tragen müssen, ist deutlich gesunken. „Damit wird die finanzielle Förderung der Tagespflege der Förderung von Krippen- oder Hortplätzen gleichgestellt“, freut sich der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Björn Thümler. „Und es trägt dazu bei, die Benachteiligung von Eltern in ländlichen Gebieten gegenüber denen in den Städten abzubauen.“ Mangels Krippen sind die Eltern dort bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder meistens auf Tagesmütter angewiesen.
Eltern mit einem Netto-Einkommen von 2.500 Euro im Monat müssen beispielsweise für einen Halbtagsplatz (vier Stunden an fünf Tagen pro Woche) jetzt 129 Euro statt früher 195 Euro bezahlen. Für einen Ganztagsplatz (acht Stunden an fünf Tagen) entstehen ihnen Kosten von 233 Euro. Nimmt die Tagesmutter mehr als 3,50 Euro pro Betreuungsstunde, muss der zusätzliche Betrag separat mit ihr abgerechnet werden. Die Eltern können die Kinderbetreuungskosten übrigens steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.
Auch für die Tagesmütter ist die Erhöhung der Förderung wichtig: Seit dem vergangenen Jahr wird ihr Einkommen höher besteuert, und sie sind zur Beitragszahlung in der Gesetzlichen Sozialversicherung verpflichtet. Dadurch haben die Tagesmütter höhere Kosten, die durch die gestiegene Förderung aufgefangen werden sollen. „Der Verwaltungsaufwand für die Tagesmütter steigt dadurch natürlich, aber die soziale Absicherung verbessert sich. Und es ist ein Schritt hin zur Etablierung der Tagespflege als eigenständiges Berufsbild“, sagt Björn Thümler.
Die Neuregelung geht zurück auf einen Beschluss von Bund, Land Niedersachsen und den Kommunen, die sich Ende 2008 auf eine gemeinsame Finanzierung der Betriebskosten für Krippen, Kindergärten und Tagespflege-Plätze geeinigt hatten. Der Bund beteiligt sich demnach bis zum Jahr 2013 mit 16,5 Prozent. Das Land und die Kommunen teilen sich bis zum Jahr 2012 die restliche Summe je zur Hälfte. Ab August 2012 tragen die Kommunen dann 39 Prozent, ab August 2013 33 Prozent der Kosten; den Rest trägt das Land. Der Elternanteil wurde mit 25 Prozent der Kosten veranschlagt; welche Gebühr jedoch tatsächlich erhoben wird, legt weiterhin jede Gemeinde oder Stadt selbst oder – im Fall der Tagespflege – der Landkreis fest.
Anträge auf finanzielle Förderung der Tagespflege können beim Landkreis gestellt werden, der dafür Formulare bereithält. Bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter können sich Eltern an die Kinder- und Familienservicebüros der Städte und Gemeinden wenden.