Auszahlung der Mütterrente in vollem Gange

30.09.2014 | Aktuelles

Ein zentrales Anliegen der CDU beim Rentenpaket war die Einführung der Mütterrente, also die Anrechnung eines weiteren Kindererziehungsjahres für Mütter  oder Väter mit vor 1992 geborenen Kindern. Bei bundesweit rund 9 Mio. betroffenen Renten setzt  die Deutsche Rentenversicherung (DRV) seit August die neuen gesetzlichen Regelungen konsequent um. Davon konnte sich jetzt der Vorsitzende des Landesverbandes Oldenburg der CDU, Franz-Josef Holzenkamp (MdB) bei einem Besuch der DRV Oldenburg-Bremen überzeugen.
„Die Umsetzung des Rentenpakets  funktioniert reibungslos, die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der rückwirkenden Auszahlung der Mütterrente zum 01.07.2014“, so Holzenkamp. Nach dem jetzt 96.000 Bescheide von der DRV Oldenburg-Bremen versandt worden sind, in denen durchschnittlich 2,6 Kinder berücksichtigt werden, ergibt sich daraus eine durchschnittliche Bruttoerhöhung der laufenden monatlichen Rente von 75 Euro ab November.

Die Nachzahlung für die Zeit von Juli bis Oktober beträgt im Mittel 300 Euro. Allerdings sind hiervon noch Krankenkassenbeiträge zu zahlen. „Insgesamt ergibt sich hieraus eine Nachzahlung von geschätzten 30 Mio. Euro allein für unser Haus“, machte der Vorstandsvorsitzende der DRV Oldenburg-Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, den Umfang der finanziellen Auswirkungen deutlich.
In 9.000 Fällen wurde die Nachzahlung zunächst einbehalten, weil die Einkommensanrechnung mit einer ebenfalls bezogenen Hinterbliebenenrente überprüft werden muss bzw. Erstattungsansprüche / Forderungen beachtet werden müssen.

 „Darüber hinaus haben wir 40.000 Bescheide an Mütter und Väter versandt, die das zweite Kindererziehungsjahr in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen haben, aber noch keine Rente beziehen“, berichtet Geschäftsführer Peter-Oliver Weber über den Stand der Umsetzungsarbeiten. Um die vielen Rückfragen zur Mütterrente beantworten zu können hat die DRV die kostenlose Servicenummer 0800/1000 480 55 eingerichtet.
Die DRV Oldenburg-Bremen weist noch einmal darauf hin, dass sich ältere Mütter, die bislang noch keinen Rentenanspruch haben,  beraten lassen sollten. Durch die Anrechnung des zweiten Kindererziehungsjahres besteht auch ohne weitere Beitragsleistung nämlich bei drei Kindern ein Rentenanspruch, weil nunmehr die Wartezeit von fünf Jahren für eine Altersrente erfüllt ist. Sollte diese Wartezeit nicht erfüllt sein, ist es unter Umständen sinnvoll, die fehlenden Beiträge nachzuzahlen. Anträge die bis zum 31.10.2014 eingehen, sorgen dafür, dass die dann zustehende Rente rückwirkend zum 01.07.2014 bewilligt werden kann.