Von den Neuregelungen des Umsatzsteuerrechts ist auch der Kulturbereich erheblich betroffen, z.B. die öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die Erwachsenen- und Weiterbildung und die Musikschulen. Der bisher- ige § 4 UStG stellt bestimmte Lieferungen oder son- stige Leistungen von der Umsatzsteuer frei. Die Aus- nahmemöglichkeiten des § 4 UStG sind sehr umfang- reich und in insgesamt 28 Nummern aufgeführt. Durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesre- gierung sind u.a. Änderungen im Umsatzsteuergesetz geplant. Die Bundesregierung beruft sich darauf, dass sich zur Umsetzung von EU-Recht in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts notwendiger ……..
Gesetzgebungsbedarf ergeben habe. Mit der Neuregelung in Artikel 10 des Gesetzentwurfes, der Änderungen in § 4 UStG vorsieht, würden erhebliche umsatzsteuerliche Belastungen auf die öffentlich geförderten Weiterbildungseinrichtungen zukommen. „Steuerfrei sind nach der bisherigen Regelung gemäß § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG „die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden“, so Breher Der Entwurf stellt demgegenüber bei der Umsatzsteuerbefreiung auf den Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung und Fortbildung sowie die berufliche Bildung und damit im Kern auf das Kriterium der beruflichen Verwertbarkeit von Bildung ab. Damit würden zahlreiche Bildungsangebote, die insbesondere der allgemeinen Bildung zugerechnet werden, der öffentlich geförderten Weiterbildung mit zusätzlichen Steuern belastet, was unmittelbare negative Auswirkungen auf die Weiterbildungsbeteiligung und die Bildungsgerechtigkeit nach sich zieht. „Wir lehnen diese Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab,“ so Breher, „Bildung und musikalische Bildung dürfen nicht mit einer Mehrwertsteuer belegt werden, stattdessen muß mehr Geld in die Erwachsenen- und Weiterbildung fließen.“ Der Landesvorstand der CDU Oldenburg hat dieses einstimmig beschlossen.