Chancen nutzen!

29.06.2010 | Aktuelles

Makolla

 Die Nanotechnologie gilt als eine der Schlüsseltechnologien des 21.

Jahrhunderts. Sie bietet große Chancen für Gesellschaft und Wirtschaft.
Gestern veranstaltete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit über hundert Vertretern aus Industrie, Wissenschaft, Verbraucherschutz und Politik einen Fachkongress, um die Perspektiven dieser Zukunftstechnologie auszuloten und politische Handlungsspielräume zu klären.
 

 Rund 750 Unternehmen mit 63.000 Beschäftigten arbeiten derzeit in Deutschland auf dem Gebiet der Nanotechnologie. Bei der Zahl der Patente liegt Deutschland weltweit auf Platz drei. Auch die finanzielle Unterstützung seitens der Bundesregierung unterstreicht das Zukunftspotential dieser Technologie: Mit rund 440 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln steht Deutschland in Europa an der Spitze. 

 
Der Einsatz von Nanomaterialien in verbrauchernahen Produkten ist schon jetzt vielfältig. In Lebensmittelverpackungen, Textilien, Haushaltsgeräten sowie Lacken und Farben werden Nanomaterialien längst eingesetzt. Auch in Lebensmitteln kann die Nanotechnologie genutzt werden, um deren Geschmack, Konsistenz, Aussehen, Nährwert und Haltbarkeit zu verbessern. 
 
Franz-Josef Holzenkamp, der als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Diskussionsrunde zum Thema „Sicherheitsaspekte der Nanotechnologie“ leitete, unterstrich die Notwendigkeit, potentiellen Gefahren der neuen Technologie effizient zu begegnen, ohne wissenschaftlichen Fortschritt und wirtschaftlichen Nutzen zu hemmen. Holzenkamp: „66 Prozent der Verbraucher bewerten die Nanotechnologie positiv. Damit dies auch so bleibt, muss die Nanotechnologie wie jede andere neue Technologie dem Anspruch auf gesundheitliche Unbedenklichkeit gerecht werden. Offene Fragen zur Sicherheit und Zulassung von Nanomaterialien müssen geklärt werden.“ 
 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, einen klaren rechtlichen Rahmen für Nanomaterialien – dort wo notwendig – festzusetzen und ein europaweites, verpflichtendes Produktregister – auch für importierte Ware – aufzubauen.