A2: Versorgung von Menschen mit Behinderung mit hohen Hilfebedarfen sichern

Antragsnummer: A2

Antragsteller: CDU Landesvorstellung Oldenburg

Votum der Antragskommission: Noch kein Votum vorliegend

Bemerkung der Antragskommission:

Antragstext

Antragssteller: CDU Landesvorstellung Oldenburg

Antragstitel: Versorgung von Menschen mit Behinderung mit hohen Hilfebedarfen sichern

Antragstext:

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, die Versorgung von Menschen mit Behinderung mit höchsten Hilfebedarfen sicherzustellen. Konkret sind dazu prioritär folgende Maßnahmen notwendig:

1. Erhöhung der Personalschlüssel für Menschen mit höchsten Hilfebedarfen und Einführung einer Hilfebedarfsgruppe 5+, die die tatsächlichen Erfordernisse abdeckt.
2. Refinanzierung tariflicher Vergütungen, damit Träger das bestehende Personal halten können.
3. Schnellstmöglicher Ausbau der psychiatrischen Versorgung für Menschen mit höchsten Hilfebedarfen.
4. Anpassung der Baukostenrichtwerte auf den realen Bedarf, damit die heutigen Vorgaben eingehalten und moderne technische Lösungen zur besseren Versorgung von Menschen mit hohen Hilfebedarfen vorgehalten werden können und so die Belastungen des Personals verringert werden. Die Richtwerte müssen kontinuierlich und zeitnah angepasst werden.

Antragsbegründung:

Die künftige Versorgung von Menschen mit hohen Hilfebedarfen ist nach Ansicht vieler Fachleute stark gefährdet. Die derzeitigen Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um Menschen mit schwersten Behinderungen und/oder hohen Verhaltensauffälligkeiten angemessen zu versorgen und zu fördern.

Schon seit vielen Jahren fordern Fachverbände, die Versorgung für Menschen mit allerhöchsten Hilfebedarfen sicherzustellen. Die bisherigen Personalschlüssel bilden den Personalbedarf nicht ab, der notwendig ist um Menschen mit extremen Verhaltensauffälligkeiten angemessen und menschenwürdig zu betreuen. Hier braucht es häufig eher zwei als nur eine Person, um die entsprechenden pädagogischen Konzepte umzusetzen. Bisher wird ein Personalschlüssel von 1 Klient zu 1,4 Personalstellen für den höchsten Hilfebedarf gewährt. Die Praxis zeigt aber, dass viel zu oft Mitarbeitende unter diesen Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der Versorgung von Menschen mit aggressivem Verhalten, mit Verletzungen wie blauen Flecken und Prellungen nach Hause gehen müssen, weil der Personalschlüssel nicht ausreicht. Hier ist häufig ein Personalschlüssel von 1:2 erforderlich, um die notwendigen pädagogischen Konzepte umzusetzen. Die derzeitigen Fachkräfte sind immer weniger bereit, die Belastungen mitzutragen und suchen sich andere Arbeitsfelder. Die Leistungserbringer sind daher gezwungen, die Plätze für Menschen mit schwersten Behinderungen und/oder hohen Verhaltensauffälligkeiten eher ab- als aufzubauen.
Der Bedarf an Plätzen für diesen Personenkreis in Wohneinrichtungen ist dagegen parallel kontinuierlich angestiegen. Dieser Bedarf beginnt schon im Bereich der Kinder und Jugendlichen und zeigt sich ebenfalls deutlich aufgrund der hohen Anfragesituation in sogenannten „geschützten Einrichtungen“.

Nicht zuletzt wegen der „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ an Wochenenden und Feiertagen fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern grundsätzlich Mitarbeitende, die bereit sind, in Wechselschichten und jedes zweite Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten. Aufgrund des demographischen Wandels wird es zukünftig noch schwieriger möglich sein, diese Versorgung zu gewährleisten. Auch in Niedersachsen mussten die ersten Wohnheime aufgrund des fehlenden Personals geschlossen und die Bewohner bundesweit verteilt werden.
Zudem geraten die Leistungserbringer zunehmend in Finanzprobleme, da in der Refinanzierung nicht einmal der Tarif angemessen abgebildet wird. Im Jahr 2022 wurden innerhalb des TVöD die Vergütungen für den Sozial- und Erziehungsdienst stark angehoben und zusätzliche Regenerationstage eingeführt. Diese erhöhten Personalkosten werden derzeit nicht ausreichend refinanziert und die zusätzlichen Abwesenheitstage nicht eingepreist, sodass dadurch der reale Personalschlüssel vor Ort zusätzlich abgesenkt wird. Aufgrund der enormen Kosten sind die Träger hier auf die Unterstützung des Landes angewiesen.

Zusätzlich müssen Hürden abgebaut werden, die z.B. die Ausbildung als Heilerziehungspfleger (m/w/d) unattraktiv machen und die Anwerbung von Kräften aus dem Ausland fast unmöglich machen. In der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen sind gerade im Wohnbereich Bürokratiemonster geschaffen worden und es wird darin vom Land viel Geld investiert. Die Versorgung der Menschen mit Behinderung hat sich derweil verschlechtert. Dieser Trend muss gestoppt und umgekehrt werden.

Auch die bisher schon unzureichende psychiatrische Versorgung hat sich in den letzten Jahren noch weiter verschlechtert. Mit den bisherigen Rahmenbedingungen können diese Menschen nicht mehr angemessen betreut und begleitet werden. Träger können den Wegfall von psychiatrischen Versorgungsleistungen nicht eigenständig auffangen, so dass sich in der Praxis immer weniger Träger finden, die solche Personengruppen aufnehmen. Das Land muss auch hier seiner Verantwortung gerecht werden und schnellstmöglich Maßnahmen zum Ausbau der psychiatrischen Versorgung ergreifen. Ebenfalls sollte in der psychiatrischen Ausbildung die Versorgung von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Die fehlenden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der psychiatrischen Behandlung für Menschen mit Behinderungen sind sogar generell als Verstoß gegen den Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention zu werten.
Weiterhin können keine modernen baulichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, weil der Neubau von Wohnheimen nicht ausreichend refinanziert wird. Es werden veraltete Richtwerte zur Finanzierung herangezogen. Zurzeit gilt ein schon wieder überholter Richtwert aus 2022 in der Höhe von 2345 € pro m², der schon für den normalen Wohnhausbau nicht mehr ausreicht. Diese Richtwerte bilden keinesfalls die in den letzten Jahren stark gestiegenen Anforderungen an den Bau von „besonderen Wohnformen“ ab. Moderner Brandschutz oder moderne technische Lösungen zur Versorgung der Menschen mit hohen Hilfebedarfen werden nicht eingepreist. Unter diesen Gegebenheiten können Träger keine Räumlichkeiten schaffen, um Menschen mit Behinderung angemessen zu versorgen und darüber hinaus gute Arbeitsbedingungen und -abläufe für die Mitarbeitenden zu ermöglichen.

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